Die neue Homeoffice-Pauschale
Arbeitskosten steuerlich absetzen
15 Januar, 2021 durch
Die neue Homeoffice-Pauschale
manaTec GmbH, Sophia Grünig
 

Die Corona-Pandemie veränderte alles – unseren gesamten Alltag: wann und wie wir einkaufen, mit wem wir uns wo treffen, wie wir wo unsere Freizeit gestalten und reisen und ebenso wie wir wo arbeiten.

So rückte der Begriff des "Homeoffice" durch die Pandemie verstärkt in den Fokus - in keinem Jahr zuvor wurde dieser so häufig genutzt und diskutiert wie 2020. Hinter dem Anglizismus verbirgt sich das Wort Telearbeit, welche eine flexible Arbeitsform ist, bei der die Beschäftigten ihrer Arbeit vollumfänglich oder teilweise aus dem privaten Umfeld nachkommen.

Von einigen bereits vor 2020 genutzt, ermöglicht die Telearbeit vielen Millionen Arbeitnehmern nicht nur die Reduzierung der Ansteckung an Covid-19, sondern eine einfache Verbindung von Familie und Beruf, eine freie Zeiteinteilung sowie den Wegfall des Arbeitsweges. Neben den zahlreichen Vorteilen, die das Homeoffice bei vielen Arbeitnehmern beliebt machen, ist es jedoch auch mit Nachteilen wie sozialer Isolation, einem schlechteren Informationsfluss oder auch einer erschwerten Trennung von Privat- und Arbeitsleben verbunden. Ebenso entstehen durch den Zugriff auf private Ressourcen höhere Kosten (Heizung, Strom, Telefon), vor allem in den Wintermonaten - Berechnungen des Vergleichsportal Verivox zeigen eine Erhöhung des Heizbedarfs eines Musterhaushaltes um 4 Prozent im Homeoffice.

Homeoffice bietet sowohl Vor- als auch Nachteile.
Homeoffice bietet sowohl Vor- als auch Nachteile.

Streitthema häusliches Arbeitszimmer

Schnell kommt die Frage auf, ob sich für das Homeoffice anfallende Kosten steuerlich absetzen lassen. Bislang gibt es die Möglichkeit, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beim Finanzamt anerkennen zu lassen - wenn es sich um ein separates Zimmer handelt, welches fast ausschließlich nur beruflich benutzt wird. Doch was bedeutet überhaupt eine "fast ausschließliche berufliche Nutzung"? Der Bundesfinanzhof entschied 2016, dass Aufwendungen für "einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird" bei der Steuererklärung als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten berücksichtigt werden können.

Homeoffice ist also nicht gleich Homeoffice – das häusliche Arbeitszimmer wird für die Steuer nur anerkannt, wenn es sich um einen wie im Büro eingerichteten, abgeschlossenen Raum handelt, der fast ausschließlich für die Arbeit genutzt wird. Laut Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin gilt die Faustregel: 90 Prozent der Nutzung sollten in etwa beruflich und nur 10 Prozent privat sein. Sind die durchaus komplizierten Voraussetzungen erfüllt, kann das zu versteuernde Einkommen um bis zu 1200 Euro pro Jahr vermindert werden. Weitere Kosten für Büromöbel werden extra berücksichtigt, sind jedoch mit weiteren, deutlich strengeren Vorgaben verbunden und sorgen regelmäßig für Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden.

Die neue Homeoffice-Pauschale

Somit liegt ein großer Kritikpunkt auf der Hand: über ein separates Arbeitszimmer, welches amtlich anerkannt ist, verfügen viele Arbeitnehmer nicht. Durch die Corona-Pandemie mussten und müssen viele im improvisierten Homeoffice arbeiten – ob im Wohnzimmer, am Küchentisch, im Bett den Laptop auf den Schoß – getreu dem Motto "Not macht erfinderisch". Bis auf erhöhte Stromkosten konnten Betroffene demnach bisher nur wenig in der Steuererklärung angeben.

Um Arbeitnehmer, die auf das Homeoffice zurückgreifen, jedoch über kein separates Büro verfügen, weiter steuerlich zu entlasten, entstand die Idee, eine Steuerpauschale von 5 Euro pro Tag, höchstens jedoch 600 Euro im Jahr, zu schaffen. Auch soll sie die für viele Arbeitnehmer wegfallende Entfernungspauschale ausgleichen. Diese sogenannte "Homeoffice-Pauschale" sei laut CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm eine flexible, unbürokratische und leicht nachvollziehbare Antwort auf die bisherige verkrustete Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer. Am 9. Dezember vergangenen Jahres wurde vom Bundesfinanzministerium eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes auf Antrag der Koalition beschlossen. Diese beinhaltet diverse Änderungen, unter anderem die genannte Pauschale, welche in den Jahren 2020 und 2021 gewährt wird, wenn die Arbeitstätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeführt wurde.

Der Bund der Steuerzahler, welcher einen steuerlichen Ausgleich für im Homeoffice Beschäftigte forderte, begrüßt die Idee und hält sie für einen guten Ansatz. Dennoch gibt es einen Haken: die Homeoffice-Pauschale wird auf die Werbekostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.000 Euro angerechnet. Das bedeutet, wer mit der Homeoffice-Pauschale den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet, hat keinen Vorteil durch die neue Regelung. Nur wer ohnehin schon hohe Werbungskosten hat, profitiert. Eine Homeoffice-Pauschale unabhängig und zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag sei laut Bundesfinanzministerium rechtlich fraglich.

Experten gehen davon aus, dass die Homeoffice-Pauschale für Steuerzahler, welche sonst einen längeren Arbeitsweg als 15 Kilometer pro Tag anrechnen lassen, nicht ausreichen wird, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Grund hierfür ist die 600-Euro-Deckelung der Homeoffice-Pauschale.

Die Homeoffice-Pauschale kann über die Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Die Homeoffice-Pauschale kann über die Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Fazit zur Homeoffice-Pauschale

Grundsätzlich ist die Idee und Umsetzung der Homeoffice-Pauschale ein guter Ansatz, welcher wesentlich flexibler und für viele Arbeitnehmer greifbarer ist als das Konzept des häuslichen Arbeitszimmers, da durch die Corona-Pandemie oft sporadisch eingerichtete Arbeitsplätze als Homeoffice herhalten müssen. Doch für Pendler, die nun im Homeoffice arbeiten, wird sie meist nicht ausreichend sein, um die wegfallende Entfernungspauschale auszugleichen. In Deutschland nehmen Berufspendler durchschnittlich 17 Kilometer Weg auf sich – in Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt beträgt dieser sogar im Durchschnitt mehr als 30 Kilometer, was somit einen Ausgleich von lediglich 50 Prozent bedeutet.

Entmutigen lassen sollte man sich davon jedoch nicht – laut dem Rat vom Bund der Steuerzahler lohnt es sich, den häuslichen Arbeitsplatz regelmäßig mit Fotos zu dokumentieren. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) rät ebenso, detaillierte Aufzeichnungen und Nachweise über die Nutzung des Homeoffice zu sammeln und sich vorbereitend für die Steuererklärung nochmal gut zu überlegen, welche Kosten sich aus dem Homeoffice während der Corona-Zeit absetzen lassen.


Quellen: https://rsw.beck.de, www.steuern.de, www.zeit.de, www.wa.de, www.steuertipps.de, www.gruenderlexikon.de

 
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