Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Zeitrahmen

Wird im Zuge der konkreten Projektplanung definiert.

2. Beschaffung und Lieferung

manaTec übernimmt die kaufmännische der Bestellungen und Abrufe.

Kommt es im Rahmen eines Projektes mit pauschaler Vergütung (Projektpreis) zu Verzögerungen, die nicht durch manaTec zu verschulden sind, so wird die Projektlaufzeit verlängert und die entstehenden Mehrkosten nachberechnet. 

3. Ort der Leistungserbringung

Ort der Leistungserbringung sind die Räumlichkeiten der manaTec in Dresden. 

Alle Workshops und Schulungen werden als Webinare via Teamviewer oder Google Meet oder anderer geeigneter Techniken angeboten.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Um einen optimalen Projektablauf zu gewährleisten, ist ein freier Zugang zu allen für die Installation relevanten Räumen und Systemen notwendig. Des Weiteren sind, falls technisch erforderlich ist, Passwörter (auch Administrator-Passwörter) oder rechtzeitige Systemzugänge zur Verfügung zu stellen. 

Der Auftraggeber stellt qualifizierte Mitarbeiter (Keyuser) bereit, die in der Lage sind, die Mitarbeiter der manaTec im erforderlichen Umgang zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen. Der Auftraggeber stellt eigene Arbeitslätze, Zugang zum Internet, Räumlichkeiten für Besprechungen und Remotezugriff auf die relevanten Systeme des Kunden, falls Remote- Aktivitäten geplant sind, bereit. Die Abnahme der Leistungen des Projektes wird durch entscheidungsbefugte Mitarbeiter des Kunden unmittelbar im Anschluss nach erfolgter Prüfung der Arbeiten vorgenommen. Erfolgt keine Abnahme oder Verweigerung der Abnahme binnen zwei Wochen nach Übergabe gilt das Werk als abgenommen. Der Kunde ist für die Sicherheit der Daten und deren Backup selbst verantwortlich. Die ist unbedingt vor Beginn der Arbeiten durchzuführen. 

Sämtliche von manaTec durchgeführte Leistungen im Bereich der elektronisch geführten Buchhaltung entbinden den Kunden nicht von seinen Pflichten der Ordnungsmäßigkeitsprüfung der gespeicherten Daten. Für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronsicher Aufzeichnungen, einschließlich der eingesetzten Verfahren, ist allein der Steuerpflichtige verantwortlich. manTec übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der im System gespeicherten Daten. 

5. Zahlungsbedingungen

Die gelieferte Hardware und Software wird sofort nach Lieferung in Rechnung gestellt. manaTec hat die Möglichkeit, Positionen des Angebots einzeln entsprechend des Grades der Fertigstellung abzurechnen. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig.

6. Reisekosten

Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Allgemeines

7.1 Gültigkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Angebotes ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder sich nicht als nicht durchführbar erweisen, so wird die Wirksamkeit des übrigen Angebotsinhaltes hiervon nicht berührt. Die Angebotsparteien werden die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch eine Vereinbarung ersetzen, die der wirtschaftlich gewollten Vereinbarung entspricht und deren Inhalt der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt.

7.2 Haftung

manaTec ist sich der unternehmenskritsischen Bedeutung der IT- und Systemlandschaft für den Auftraggeber bewusst und wird alle Schritte, die im Rahmen des Projektes notwendig sind, mit äußerster Sorgfalt durchführen. 

7.2.1 manaTec haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a) manaTec haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für unmittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn und vergebliche Aufwendungen, ausgeschlossen. Die Regelung unter b) bleibt davon unberührt. 

b) Abweichend zu a) haftet manaTec für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch manaTec, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung des Auftraggeber vertrauen darf. Wenn manTec diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Betrag begrenzt, der für manaTec zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.

c) manaTec haftet für Schäden aufgrund fehlender, zugesicherter Eigenschaft bis zu dem Betrag, der von Zweck der Zusicherung umfasst war und der für manaTec bei der Abgabe der Zusicherung erkennbar war. 

d) manaTec haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Bertrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

e) manaTec haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz. 

f) Im Übrigen gelten §§ 444 und 823 BGB entsprechend.

7.2.2 Eine weitere Haftung von manaTec ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

7.3 Geheimhaltung

manaTec erkennt die Informationen als Vermögenswert des Kunden an. manaTec wird jegliche interne Information des Kunden geheim halten, insbesondere Dritten gegenüber. Zugang zu den Informationen wird manaTec seinen Mitarbeitern nur insoweit gewähren, als dies zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

manaTec wird die überlassenen Informationen mit derselben Vertraulichkeit behandeln, die manaTec auch in eigenen vertraulichen Angelegenheiten anwendet, keinesfalls jedoch wird manaTec erforderliche Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unterschreiten. Entsprechende Informationen, die der Kunde manaTec-Mitarbeitern überlässt, wird er mit einer geeigneten Kennzeichnung oder Markierung als "Vertraulich" oder mit schriftlicher Notiz versehen und das überlassene Material auflisten.

 7.4 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.

8. Einverständnis zur Referenzauflistung

Mit der Bestätigung des Auftrags ist die manaTec GmbH berechtigt, den Namen des Auftraggebers auf ihren Webpräsenzen, in sozialen Netzwerken sowie Unternehmens. und Produktflyern als Referenzkunden aufzuführen und auf die gemeinsame wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen. eine darüber hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen. Das Einverständnis beinhaltet lediglich die Nennung des (Marken-) Namen/ Firmierung des Auftragnehmers, die Unternehmenskennzeichnung und das Firmenlogo sowie eine Verlinkung zur Internetpräsenz des Auftraggebers. Der Auftraggeber erklärt gleichzeitig, Inhaber dieser Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der zweckgebundenen Nutzung der Firmierung und/ oder des Logos ergeben, können der manaTec GmbH nicht zur Last gelegt werden. Diese Gestattung kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen teilweise oder in ihrer Gesamtheit widerrufen werden.